- Familienbetrieb mit Herz seit 1975 -

Geschäftsbedingungen

Lieber Gast und Geschäftspartner,
wir werden Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich machen. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben.

Beachten Sie daher die folgenden Bedingungen der Landgasthaus “Zur Kupferkanne” GmbH.

1. Abschluss des Vertrags

Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das / die Zimmer bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereit gestellt wird / werden. Der Besteller haftet als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch. Der Besteller hat die genaue Teilnehmerliste bis 4 Wochen vor Ankunft zu Verfügung zu stellen. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen Bestätigung schriftlich. Eine Änderung der Zimmerzahl plus ./. minus 10% ist bis 4 Wochen vor Anreise kostenlos möglich.

2. Anreise und Abreise

Ohne anderslautende schriftliche Abmachung ist der Zimmerbezug nicht vor 14.00 Uhr des Anreisetages möglich und hat die Zimmerrückgabe bis 10.30 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Der Gast wird gebeten, bei einer vorgesehenen Abreise nach 10.30 Uhr dem Empfang dies spätestens bis 22.00 Uhr am Vortage der Abreise mitzuteilen; bei Abreise nach14.00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen. Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18.00 Uhr bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann das Hotel über das Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrückliche eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

3. Leistungen und Preise

Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung. Die vereinbarten Preise sind Inklusivpreise. Eine Erhöhung der MWSt. nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers. Sofern zwischen Vertragsabschluss und Anreise mehr als 4 Monate liegen, behält sich das Hotel vor, Preisänderungen vorzunehmen. Alle Preisauszeichnungen gelten in EURO.

4. Zahlungen

Für die Reservierung kann das Hotel eine Vorauszahlung von 50 % des vereinbarten Preises verlangen. Geht diese Vorauszahlung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Aufforderung auf dem Konto des Hotels ein, so ist dieses zum Vertragsrücktritt berechtigt. Der Rücktritt muss unverzüglich mitgeteilt werden. Wenn zwischen den Partnern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, erfolgt die Bezahlung in bar. bis spätestens bei der Abreise. Sofern eine Vereinbarung über Bezahlung gegen Rechnung getroffen wurde, hat der Besteller die Rechnung spätestens 10 Tage vom Rechnungsdatum an zu begleichen.

5. Rücktritt

Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform erfolgen.

a) Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen ist der Reservierende verpflichtet, bei der Übernachtungsvereinbarung oder der vereinbarten Tagungspauschale 80% des vereinbarten Preises für die Dauer der Reservierung zu zahlen. Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.

b) Reservierungen durch Reiseveranstalter , Reisebüros und Firmen sowie Organisationen im Bereich von Tagungen gelten folgende Abstellungs- und Umbestellungsfristen: Bis 60 Tage vor Ankunft = kostenfreie Abbestellung bis 45 Tage vor Ankunft = Zahlung von 50 % des vereinbarten Preises. Wenn später als 4 Wochen vor der Ankunft abbestellt wird oder die Teilnehmerzahl abnimmt, zahlt der Besteller für die fehlenden Anzahl der Teilnehmer 80 % des vereinbarten Preises, soweit die betreffenden Zimmer nicht an andere Gäste vermietet werden können. Soweit dem Hotel darüber hinaus aufgrund der Bestellung besondere Kosten entstanden sind, sind diese in voller Höhe vom Besteller zu ersetzen.

Wir empfehlen den Abschluss einer individuellen Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur Reiseversicherung AG. Nähere Informationen zur Reiserücktrittsversicherung finden Sie hier.

6. Haftung

Der Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Hotelier in vollem Umfang für durch sie selbst oder ihre Gäste verursachten Schäden. Eine vom Vertrag abweichende Nutzung der überlassenen Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Hierdurch wird der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt nicht gemindert. Das Hotel behält sich vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Erbringung der Leistung durch höhere Gewalt oder Arbeitskampfmaßnahmen unmöglich geworden ist, ohne dass hieraus Schadenersatzansprüche hergeleitet werden können. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den Bestimmungen des BGB. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer /Tagungsraum oder die Behältnisse, aus denen Gegenstände entwendet wurden, unverschlossen waren. Für Wertgegenstände wird eine Haftung nur übernommen, wenn diese gegen Quittung am Empfang zu hinterlegen. Das Hotel haftet für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung in Prospekten sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Das Hotel haftet nicht für die Leistungen der von ihm vermittelten Hotels.

7. Schlussbestimmungen

Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 56727 Koblenz.


Landgasthaus “Zur Kupferkanne” GmbH,
Geschäftsführerin: Adelheid Quirmbach
Lutzstr. 16 56330 Kobern-Gondorf Telefon 0 26 07 / 342 Fax 0 26 07 / 18 77
E-Mail: info@zur -kupferkanne.de http://www.zur-kupferkanne.de
VR Bank Rhein-Mosel eG BLZ. 576 622 63 KTO. 1 500 445
USTNR: DE 22/653/1641/7  Amtsgericht Koblenz

 

Landgasthaus “Zur Kupferkanne” - Lutzstr. 20 - 56330 Kobern-Gondorf  info@zur-kupferkanne.de - Tel: 02607-342